- 02.02.2017
- Certification de produits
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Zusätzliche risikobasierte Kontrollen von Importen von Bio-Produkten aus Kasachstan, Russland und der Ukraine
Die EU Kommission hat - basierend auf den Berichten der Drittlands-Zertifizierungsstellen und der Einträge im OFIS (Organic Farming Information System) zwischen 2014 und 2016 — die Wirkung der Kontrollmassnahmen ausgewertet: Die Anzahl der OFIS-Meldungen war besonders im Jahr 2016 erhöht und die am stärksten von Rückstandsmeldungen betroffenen Länder waren die Ukraine, Russland und Kasachstan. Die im Rahmen der Guidelines durchgeführten Probenahmen zeigten einen klaren Effekt. ¶
Die Kommission hat die Guidelines für das Jahr 2017 revidiert. Als Ursprungs-Länder für zusätzliche Kontrollen werden die Ukraine, Russland und Kasachstan definiert. Gegenüber dem Vorjahr wurde aber neu festgelegt, dass Sendungen, die aus einem der drei Länder stammen und über ein Drittland importiert werden, denselben Massnahmen unterzogen werden wie Direktimporte. Hintergrund dafür war die Erkenntnis, dass viele Lieferungen aus der Ukraine, Russland, Kasachstan und China über die Türkei in die EU importiert wurden, und den zusätzlichen Kontrollmassnahmen entgingen.
Das BLW hat sein Konzept für die Schweiz für das Jahr 2017 entsprechend angepasst. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Rechtlicher Charakter:
Die Vorgaben des BLWs sind als (dringende) Empfehlung zu verstehen. Die Empfehlungen können zu einem späteren Zeitpunkt als Weisung weiterentwickelt werden.
2. Dokumentenprüfung:
Die komplette Dokumentenprüfung vor der Vermarktung wird beibehalten.
3. Probenahmen:
Die Importeure dürfen selbst die erforderlichen Proben ziehen.
4. Weiterleitung der Kontrollbescheinigung:
BLW und Agroscope haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei den Zertifizierungsstellen über die getätigten Importe zu informieren und die entsprechenden Dokumente nachzufragen.
Wir bitten unsere Kunden, bereits vor dem Import solcher Produkte mit uns in Kontakt zu treten.