- 31.05.2017
- Certification de produits
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Anpassung AdR-Gebiet Migros Luzern
Die Migros Luzern war die Pionierin in der Vermarktung von Produkten aus der Region. Entsprechend gross wurde anfangs das AdR-Gebiet definiert. Im Laufe der Zeit haben alle Migros-Genossenschaften mit dem Verkauf von Aus-der-Region-Sortimenten begonnen, was zu Gebietsüberschneidungen führte. Die Genossenschaft Migros Luzern hat ihre AdR-Regionengrenze einer kritischen Prüfung unterzogen und ist zum Schluss gekommen, die Grenze enger zu ziehen.
Das neu definierte AdR-Gebiet umfasst:
- Die
sechs Zentralschweizer Kantone mit Ausnahme der Schwyzer Bezirke March und Höfe
(wie bisher)
- Gemeinden
des oberen Freiamtes im Kanton Aargau, d.h. Bezirk Muri (wie bisher)
- Gemeinden des
südlichen Knonauer Amtes im Kanton Zürich (wie bisher)
Nicht mehr zum AdR-Gebiet gehören in Zukunft:
-
Alle Gemeinden des Kantons Aargau mit Ausnahme der Gemeinden des oberen Freiamtes
- Die Gemeinde
Schangnau im Kanton Bern
Relevant für die
Zugehörigkeit zur neuen AdR-Region ist die Liste mit den Ortschaften und PLZ.
Die Genossenschaft Migros Luzern beabsichtigt den Kunden ab dem 1.1.2018 regionale Artikel mit dem AdR Label nur noch aus dem verkleinerten Gebiet anzubieten. Produkte, die im Jahr 2017 geerntet werden (z.B. Getreide, Lagergemüse, Kernobst), dürfen 2018 noch unter dem Label „Aus der Region“ ausverkauft werden.
Alle Betriebe sind aufgefordert Ihre Produkte zu prüfen und die Migros Luzern zu kontaktieren, falls ihre Produkte nach der neuen Gebietsdefinition nicht mehr mit dem AdR-Label ausgezeichnet werden dürfen.