Aktualisierung AdR-Dachreglement ab Juli 2016

Zur Präzisierung der Vorgaben für AdR-Genehmigungen und Sonderbewilligungen wurde das AdR-Dachreglement im 2016 ein zweites Mal angepasst.

Die Neuerungen sind:

  • AdR Genehmigungen und Sonderbewilligungen werden auf drei Jahre befristet mit der Forderung der Massnahmenumsetzung zur Auflösung der Genehmigung.
  • Transparente Deklaration der Verarbeitungsschritte ausserhalb der Region und/ oder der Herkunft der Obst- und Gemüsezutaten.
  • Einführung eines minimalen Wertschöpfungsanteils bei allen Produkten ausser Fleisch von mindestens 50 % für AdR Sonderbewilligungen.

Umsetzung per 01.07.2018 für bestehende und ab 01.07.2016 für neue AdR Genehmigungen/ AdR Sonderbewilligungen.

 

Das AdR-Dachreglement finden Sie unter folgendem Link.