- 03.05.2023
- Produktezertifizierung
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Überarbeitete Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich
Per 01.04.2023 tritt die überarbeitete Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich in Kraft.
Die Weisung zielt darauf ab, im Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Produktion und der lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen, sowie die Gewährleistung des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes sicherzustellen. Sie regelt das Vorgehen der Zertifizierungsstellen und zuständigen Behörden beim Fund von Rückständen auf Erzeugnissen gemäss Art. 1 der Bio-Verordnung. In der Überarbeitung wird das Vorgehen bei Rückständen mit ungeklärter Ursache verschärft. Die betreffenden Erzeugnisse dürfen ohne vertiefte Abklärungen und Massnahmen nicht als Bio vermarktet werden.
Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich
Das Formular zur Meldung eines Rückstandsfalles an Bio Suisse und die Zertifizierungsstelle wurde entsprechend überarbeitet und ist unter den Downloads verfügbar.