News & Events

Anzahl Resultate:126

Neue GLOBALG.A.P. Gebühren ab 1. August 2024

Im April 2024 hat GLOBALG.A.P. seine Gebühren angepasst, welche ab dem 1. August 2024 wirksam werden. Dies betrifft die ProCert Kunden für folgende Zertifizierungen: GLOBALG.A.P. IFA Plants, Chain of Custody (CoC), GRASP und PLUS.

Die neue GLOBALG.A.P. Fee Table 2024, Version 8 kann hier heruntergeladen werden: 240618_GG_fee_table_v8_0-1_Jun24_en.pdf (globalgap.org)

Das Dokument ist in Englisch und beinhaltet die verschiedenen Gebühren als Link auf ein separates Dokument. Klicken Sie auf «Fees for system participants», um Ihre Gebühren zu sehen.

Die GLOBALG.A.P. Gebühren bestehen grundsätzlich aus zwei Gebührenarten:

  • Registration Fee (Registrierungsgebühren)
    Bei IFA basieren diese Gebühren auf der registrierten Fläche, je für geschützte Kulturen (covered production) und für Freiland (non-covered production). Relevant ist die Spalte «Smart».
    Im Registrierungsformular müssen die Flächen jeweils für die erste Ernte und alle weiteren Ernten auf der gleichen Fläche angegeben werden, für die Gebühren ist aber nur die erste Ernte massgebend.
  • Certificate License Fee (Lizenzgebühr pro ausgestelltes Zertifikat)

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

GLOBALG.A.P. IFA

Registration Fee bisher                                    siehe Tabelle (fee table v7) 

Registration Fee ab 01.08.2024                       siehe Tabelle (fee table v8/unverändert bei Smart)    

Certificate License Fee bisher                          € 25

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 50

Chain of Custody

Registration Fee bisher                                    € 225

Registration Fee ab 01.08.2024                       € 260    

Certificate License Fee bisher                          € 25

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 50

GRASP

Registration Fee bisher                                    -

Registration Fee ab 01.08.2024                       -    

Certificate License Fee bisher                          € 25

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 50

PLUS (unverändert)

Registration Fee bisher                                    -

Registration Fee ab 01.08.2024                       -    

Certificate License Fee bisher                          € 40

Certificate License Fee ab 01.08.2024             € 40

Für eine Chain of Custody Zertifizierung sind die Gebühren total 60€ höher, für IFA und GRASP je 25€ höher.

Die neuen Gebühren werden wir Ihnen für alle ab dem 1. August 2024 getroffenen Zertifizierungsentscheide (nicht nach Auditdatum) weiter verrechnen müssen.

Neue GLOBALG.A.P. Version IFA V6

GLOBALG.A.P. hat im September 2022 den neu überarbeiten Hauptstandard publiziert, den IFA-Standard V6. Seit 2024 kann nur noch nach dieser Version zertifiziert werden.

ProCert bietet die Zertifizierung für die Produktrichtung «Pflanzen» an, worin die Produktkategorien Früchte & Gemüse sowie Blumen & Zierpflanzen enthalten sind. Für jede Produktkategorie gibt es ein eigene Checkliste.

Den IFA-Standard V6 gibt es in zwei Ausführungen: 

- IFA V6 Smart (für alle Blumen- und Zierpflanzenproduzenten und die Obst- und Gemüseproduzenten, die keine Zertifizierung mit einer GFSI-Anerkennung benötigen)

- IFA V6 GFS (für Obst- und Gemüseproduzenten, die eine GFSI-Anerkennung benötigen, was v.a. den US-Markt betrifft)

Die Überarbeitung des Standards hat einige Änderungen ergeben, worüber ProCert seine zertifizierten Kunden informiert hat.

Die General Regulations (Allgemeines Regelwerk) wurden neu auf diverse Dokumente aufgeteilt. Für die Kunden sind v.a. folgende Anpassungen wichtig:

  • die bisherigen zusätzlichen Stichprobenkontrollen bei 10% der Betriebe fallen weg, dafür muss neu das jährliche Zertifizierungsaudit bei 10% der Betriebe unangekündigt auditiert werden. 
  • das erste Audit nach der Version 6 hat als vollständiges Audit mit der gesamten Checkliste zu erfolgen. Im Jahr 2 und 3 nach Version 6 soll es neue Regeln geben, so dass der Fokus beim Audit auf die operativen Aspekte gelegt wird – die entsprechenden Vorgaben von GLOBALG.A.P. liegen aber noch nicht vor.
  • Es gibt neu eine Art Pauschaldeklaration, womit die Checkliste anhand von Fragen gefiltert und nicht anwendbare Punkte direkt auf n/a gesetzt werden können.
  • Der Auditbericht wird aus den IT-Systemen generiert (im Moment von der Form her noch nicht sonderlich ansprechend), in Zukunft wird dies auch bei den Zertifikaten der Fall sein.

Die Anforderungen werden neu «Grundsätze und Kriterien» (G&Ks) genannt. Bei der Überarbeitung stand die ökologische Nachhaltigkeit stark im Fokus. Neue Themenbereiche wie Treibhausgase, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, Kunststoffmanagement wurden in den Standard aufgenommen, andere Themen wurden ausgebaut und aktualisiert (Wassermanagement, Biodiversität, integrierter Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Energieeffizienz).

In Version 6 Smart sind gut 30 Kontrollpunkte weniger enthalten als in der bisherigen Version 5.2, allerdings haben die Major Must von 93 auf 103 zugenommen. Neue Themen sind öfters nur als Empfehlungen aufgenommen worden. ProCert hat den Kunden eine detaillierte Übersicht der von den Änderungen betroffenen Anforderungen zugestellt.

Die aktuellen Unterlagen können unter www.globalgap.org im „Document Center“ heruntergeladen werden.

ProCert stellt seinen Kunden die relevanten Dokumente sowie eine benutzerfreundliche Version der Checkliste zur Verfügung.

Neue Version SwissGAP Hortikultur per 1. Juni 2024

SwissGAP Hortikultur wurde an den aktuellen GLOBALG.A.P. Standard IFA V6 Smart angepasst. Es kann nur noch nach der SwissGAP Hortikultur Version 2024-V1.0 zertifiziert werden.

Anfang Juli 2023 wurde die neue SwissGAP Hortikultur Version bei GLOBALG.A.P. für den Benchmarkingprozess eingereicht und im März 2024 als gleichwertig («Equivalent Scheme») zum aktuellen IFA-Standard V6 Smart anerkannt. SwissGAP Hortikultur ist somit weiterhin ein absolut gleichwertiger Standard zu GLOBALG.A.P.!

Aufgrund von Verzögerungen im Benchmarkingprozess von Seiten GLOBALG.A.P. wurde beschlossen, die neue Version von SwissGAP Hortikultur vom 1. April 2024 auf den 1. Juni 2024 zu verschieben. Aktuell finden die ersten Audits nach der neuen Version statt.

Die Überarbeitung des Standards hat einige Änderungen ergeben, worüber ProCert seine zertifizierten Kunden informiert hat. 

Aus dem Inspektions- und Zertifizierungskonzept sind für die Kunden v.a. folgende Anpassungen wichtig:

  • Bei Betrieben mit mehreren Standorten dürfen die weiteren Standorte nicht eigene juristische Personen sein. Solche Standorte müssen separat für die Zertifizierung angemeldet werden.
  • die bisherigen zusätzlichen Stichprobenkontrollen bei 10% der Betriebe fallen weg, dafür muss neu das jährliche Zertifizierungsaudit bei 10% der Betriebe unangekündigt auditiert werden.
  • Die Produktgruppen mussten teilweise etwas angepasst werden, v.a. im Bereich Baumschulen.

Bei den Anforderungen stand die ökologische Nachhaltigkeit stark im Fokus. Neue Themenbereiche wie Treibhausgase oder Kunststoffmanagement konnten in bestehende Kapitel integriert werden, weiter wurden andere Themen ausgebaut und aktualisiert (Wassermanagement, erneuerbare Torfalternativen in Substraten, Biodiversität, integrierter Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Energieeffizienz).

In der Version 2024-V1.0 hat sich die Anzahl Kontrollpunkte von 164 auf 157 verringert, allerdings haben die Major Must von 56 auf 65 zugenommen. Neue Themen sind öfters nur als Empfehlungen aufgenommen worden. ProCert hat den Kunden eine detaillierte Übersicht der von den Änderungen betroffenen Anforderungen zugestellt.

Zur Unterstützung der Betriebe wird von JardinSuisse weiterhin eine Umsetzungsdokumentation zur Verfügung gestellt, welche komplett aktualisiert wurde. Zudem besteht eine Übersicht über die Anpassungen in der Umsetzungsdokumentation.

Alle neuen Reglemente, Anforderungen & Checkliste sowie die Umsetzungsdokumentation zu SwissGAP Hortikultur Version 2024-V1.0 sind auf der Website von JardinSuisse zu finden: https://jardinsuisse.ch/de/themen/unsere-themen/swissgap/. Für JardinSuisse Mitglieder ist der Zugriff auf die Gesamtdokumentation der neuen Version mittels Login möglich, weitere Interessierte können sich bei JardinSuisse melden. 

ProCert ist die einzige Zertifizierungsstelle mit der entsprechenden Kompetenz und Akkreditierung für SwissGAP Hortikultur Zertifizierungen.

Branchenreglement Hortikultur angepasst

Im Suisse Garantie Branchenreglement Hortikultur ist die Einhaltung von SwissGAP Hortikultur eine Grundvoraussetzung. Aufgrund der neuen SwissGAP Version wurde auch das Branchenreglement Hortikultur angepasst.

Die Anpassung tritt per 1. Juni 2024 in Kraft (analog SwissGAP)

Es geht inhaltlich um 2 Bereiche:

Kapitel 1.3 & 2.2: Produktgruppen
Lediglich begriffliche Anpassungen, weil auch die Produktgruppen bei GLOBALG.A.P. / SwissGAP etwas geändert haben.
- zusätzlich zu SwissGAP: Gemüsejungpflanzen

Anhang 2:
Hier werden die zum ÖLN gleichwertigen Anforderungen definiert. Ein beachtlicher Teil davon wird über SwissGAP abgedeckt.
Die Änderungen bestehen nur darin, dass die Referenz zu den SwissGAP Kapiteln angepasst wurde.

Karriere als Auditor*in in Frankreich, Belgien, Maghreb oder der Schweiz?

Wollen Sie gemeinsam mit Gleichgesinnten das Audithandwerk lernen, um eine Karriere als BRCGS Food, IFS Food und/oder FSSC 22000 Food & Packaging Auditor*in zu starten?

Nach dem großen Erfolg der ersten Qualifikationsrunde im Jahr 2023 werden wir eine zweite Runde durchführen.

Neu: Wenn Sie die unten aufgeführten Anforderungen nur teilweise erfüllen oder zum jetzigen Zeitpunkt erwägen, 2025 nicht mit ProCert Auditor zu werden, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, an diesen Schulungen teilzunehmen, sofern wir freie Plätze haben, ohne die IFS Food Prüfungen abzulegen und ohne die Begleitaudits durchzuführen. In diesem Fall werden wir Ihnen einen Grundbetrag und pro Schulung in Rechnung stellen. Wenn wir gemeinsam z.B. im Jahr 2026 beschließen, Ihre Qualifizierung abzuschließen, können Sie diese Aufwendungen geltend machen und wir erstatten Ihnen einen Teil dieser Ausbildungskosten.

Sie investieren Ihre Zeit für dieses Verfahren, parallel zu Ihrer beruflichen Tätigkeit. Wir offerieren Ihnen alle Schulungen mit weiteren Auditorkandidaten und Auditorkandidatinnen, mehrheitlich online, verteilt über 6 Monate, ohne die individuelle Vorbereitung auf die IFS Food-Prüfungen. Wir kommen für Ihre Spesen auf und organisieren alle Begleitaudits und externen Prüfungen (für IFS Food) bis hin zur erfolgreichen Qualifikation als leitende*r Auditor*in, für einen oder mehrere Standards. Im Gegenzug verpflichten Sie sich für ProCert für eine minimale Dauer.

Und was bietet ProCert nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens für Auditor*innen an? 

ProCert arbeitet in der Regel mit Freelance-Auditor*innen und rekrutiert keine Vollzeitauditor*innen: das Auditpensum sollte 50-60% nicht übersteigen. Im Rahmen einer eventuellen Festanstellung können ergänzende Aufgaben zugewiesen werden, um auf ein entsprechendes Pensum zu kommen. ProCert ist offen für persönlich abgestimmte Lösungen.

Besonderheit des Qualifikationsverfahrens

Das Verfahren ist so ausgerichtet, dass Sie sich Schritt für Schritt alle Kompetenzen aneignen und diese in Übungen und Prüfungen festigen und überprüfen. Sie werden dabei von Spezialist*innen gezielt und laufend auf Ihrem Weg begleitet und Sie können sich laufend mit den weiteren Auditorkandidat*innen und den Spezialist*innen austauschen. Sie werden mit verschiedenen leitenden Auditor*innen bei Audits mitlaufen, um zu beobachten und zu lernen, wie diese Aufgabe von routinierten Auditoren erledigt wird.

Dauer des Qualifikationsverfahrens

Die durchschnittliche Qualifikationsdauer hängt von der zur Verfügung stehenden Zeit ab und dauert in der Regel 12-18 Monate, vom Kickoff bis zur Freigabe als leitende*r Auditor*in.

Unser Motto: "learning from the best"

Das Verfahren wurde mit ProCert Spezialist*innen konzipiert. Es werden praxiserfahrene Auditor*innen mit den jeweiligen Qualifikationen, offizielle Train-the-Trainer und weitere Expert*innen mit langjährigen Erfahrungen während der Ausbildung intervenieren.

Hier die wichtigsten Meilensteine:

Phase 1: Interessenbekundung und Dossiereinreichung der Kandidatinnen und Kandidaten (Frist: 31. Juli 2024)

Wenn Sie die untenstehenden Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihr Dossier zusammen mit einem Motivationsschreiben an ein.  

Ausbildung

Abgeschlossenes Studium in einem lebensmittelbezogenen oder biowissenschaftlichen Fach oder zumindest erfolgreicher Abschluss eines lebensmittelbezogenen oder biowissenschaftlichen Hochschulstudiums oder gleichwertiger Abschluss.

Für FSSC 22000 Packaging gelten spezifische Regeln: 

Eine Grundqualifikation, ein Abschluss oder ein höherer Abschluss in Verpackungstechnologie und ein einschlägiges Zertifikat in Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelhygiene oder einem verwandten wissenschaftlichen Fach ODER eine Grundqualifikation in Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelsicherheit/-hygiene oder einem verwandten wissenschaftlichen Fach und eine Ausbildung (mindestens 30 Stunden) plus ein Zertifikat in Verpackungstechnologie, das die von der WPO Packaging festgelegten Anforderungen erfüllt.

Berufserfahrung

Sie bringen mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Lebensmittelindustrie mit. Dies in einer leitenden Position, idealerweise in der Produktion und/oder der Qualitätssicherung.

Sie haben gute Kenntnisse der Gesetzgebung im Lebensmittelbereich.

Sie weisen idealerweise Berufserfahrungen in verschiedenen Branchen auf, damit Sie in möglichst verschiedenen Branchen als Auditor*in tätig sein können.  Pro Branche sind mindestens 2 Jahre Arbeitsleistung in einer der genannten Funktionen notwendig.

Wir bevorzugen Kandidatinnen und Kandidaten mit IFS Food oder BRCGS Food Erfahrung, die bereits mit diesen Anforderungen vertraut sind und bereits Drittparteien-Audits nach IFS Food oder BRCGS durchlaufen haben.

Ideales Einstiegsalter: 35 Jahre

Auditerfahrung (optional)

Als Kandidat*in müssen Sie keine Third Party Auditerfahrung aufweisen, d.h.Sie müssen nicht für andere Zertifizierungsstellen gearbeitet haben. Falls dies der Fall sein sollte, dann wird eine Verkürzung des Qualifikationsverfahrens geprüft.

Sprachen

Als Kandidat*in sind Sie deutscher oder französischer Muttersprache, drücken sich in Ihrer Muttersprache sehr gut in Wort und Schrift aus. Zweisprachige Kandidat*innen (Deutsch, Französisch) erhalten immer den Vorzug bei vergleichbarer Erfüllung der Voraussetzungen. ProCert unterstützt Kandidat*innen aktiv beim Erlernen einer zweiten Sprache. Als Kandidat*in beherrschen Sie zudem die englische Sprache (B2 Level ist Voraussetzung). Die Schulungsmodule werden mehrheitlich in Englisch durchgeführt. Englisch ist jedoch keine geforderte Auditsprache.

Weitere Kompetenzen

Als Kandidat*in bringen Sie folgende  notwendige  Skills mit: gutes Zuhören, ruhiges und faktenbasiertes Arbeiten, wahrheitsliebend, aufrichtig, ehrlich, unvoreingenommen und diskret, Umgang mit unterschiedlichen Mitarbeitenden  Aufnahmefähigkeit, Hartnäckigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Standhaftigkeit und gute Umgangsformen.

Flexibiliät

Sie sind sich bewusst, dass Sie als künftige*r leitende*r Auditor*in keine festen Arbeitszeiten kennen und viel Flexibiliät und auch Reisebereitschaft zum Metier gehören. Als Kandidat*in sind Sie flexibel betreffend Anpassung der Ausbildungsdaten sowie gegenüber Kund*innen betreffend Auditorganisation.

Phase 2: Auswahl, Gespräche & Abschuss der Ausbildungsvereinbarung (August-September 2024)
Es werden 6-10 Kandidat*innen zugelassen.

Die Profile aller Kandidat*innen werden durch ProCert geprüft. Jede potenziell qualifizierte Person wird individuell nach ihren wird Erwartungen und Wünsche sowie ihrer beruflichen Position vorgenommen.

ProCert wählt die geeigneten Kandidat*innen aus, beurteilt die Lebensläufe und diskutiert mit den Kandidat*innen die Rahmenbedingungen, den Ablauf, legt die Meilensteine der Ausbildung fest, wozu auch die finanziellen Aspekte bis zur Qualifizierung als leitende*r Auditor*in zählen. Es wird eine Ausbildungsvereinbarung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten vereinbart. Bereits erfolgte Schulungen werden, falls sinnvoll, angerechnet.

ProCert zeigt den Kandidat*innen auch auf, wie die Zusammenarbeit nach Abschluss des Qualifikationsverfahrens aussieht. Es werden folgende Themen diskutiert: wie die Auditor*in-Vereinbarung aussieht, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit als leitende*r Auditor*in bestehen, wie  ein*e leitende*r Auditor*in entschädigt wird, welches die Vorzüge von ProCert sind, wie das System der Leistungsprämien als leitende*r Auditor*in funktioniert.

Phase 3: Kick off des Verfahrens (Januar 2025 in Bern)
Der Kickoff findet am 30./31. Januar 2025 in Bern am Hauptsitz von ProCert statt

An diesem Anlass kann auch remote teilgenommen werden, falls eine Anreise als nicht zumutbar angeschaut wird.

An diesem Anlass treffen die Kandidat*innen alle wichtigen Bezugspersonen von ProCert und sie lernen sich gegenseitig kennen. Die verschiedenen Schulungsdaten werden gemeinsam geklärt sowie die individuelle Planung der Qualifikation bis zur Freigabe als leitende*r Auditor*in. Jede*r Kandidat*in erhält Zugang zum Lernjournal und einer Pendenzenliste. Es wird auch eine gemeinsame Pendenzenliste geführt und die Möglichkeiten des Austauschs unter den Kandidat*innen organisiert.

Jede*r Kandidat*in kennt am Ende des Kick-offs die Erwartungen weiss wo Support geholt werden kann und kennt die Kommunikationspraxis.

Phase 4: Qualifikationsverfahren: individuelle Arbeiten, gemeinsame Schulungen, Prüfungen und Auditbegleitungen (Februar - Dezember 2025)
Die notwendigen Schulungen und internen Prüfungen werden im ersten Semester 2025 absolviert. Die Auditbegleitungen starten je nach Standard zu unterschiedlichen Zeitpunkten: IFS Food: die Qualifizierung richtet sich nach dem Programm AIP (Auditor in progress), falls keine Third Party Auditerfahrung vorliegt. Die Auditbegleitungen starten erst nach allen internen Schulungen und Prüfungen und nach erfolgreicher externer Prüfung bei IFS. BRCGS Food und FSSC 22000: Die Auditbegleitungen können bereits nach der Standardschulung absolviert werden.

Die weiteren Schulungen und internen Prüfungen werden parallel zu den Auditbegleitungen durchgeführt.

Bei nicht bestandenen Prüfungen, insbesondere für IFS Food, sind zusätzliche Sperrfristen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass das Verfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Phase 5: Audits unter ProCert ab dem ersten Semester 2026
Sie haben es geschafft! Herzliche Gratulation!

Sie erhalten Ihr Zertifikat als leitende*r Auditor*in ProCert!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme über .

5-Sterne-BRCGS-Bewertung

ProCert Erreicht die begehrte BRCGS 5-Sterne-Bewertung!

Ein bedeutender Schritt in der Lebensmittelbranche: ProCert hat mit Stolz die prestigeträchtige 5-Sterne-Bewertung von BRCGS  erhalten. Diese Leistung unterstreicht das Engagement von ProCert für hervorragende Leistungen, Sicherheit und Qualität.

Die 5-Sterne-Bewertung von BRCGS ist ein Beweis für das unermüdliche Engagement von ProCert, die höchsten Standards für Lebensmittelsicherheit und Compliance einzuhalten. Durch rigorose Audits und strenge Bewertungen hat ProCert bewiesen, dass es in der Lage ist, die Benchmarks der Branche durchgängig zu erfüllen und zu übertreffen, und damit einen neuen Standard für Spitzenleistungen in diesem Sektor gesetzt.

Die 5-Sterne-Bewertung des BRCGS unterstreicht nicht nur die Position von ProCert als Branchenführer, sondern gibt auch den Kunden zusätzliches Vertrauen in die Sicherheit und Qualität seiner Produkte. Mit dieser prestigeträchtigen Auszeichnung ist ProCert in der Lage, seinen Ruf weiter zu stärken und ein kontinuierliches Wachstum und Erfolg auf dem Markt voranzutreiben.

Bleiben Sie auf dem Laufenden, denn ProCert wird auch weiterhin die Messlatte höher legen und neue Maßstäbe in der Lebensmittelbranche setzen.

Global Organic Integrity Datenbank

Ab dem 19. März 2024 müssen alle Bio-Exporte in die USA in der Global Organic Integrity Datenbank abgebildet werden

Ab dem 19. März 2024 müssen alle Bio-Exporte in die USA in der Global Organic Integrity Datenbank abgebildet werden (kurz: Integrity Datenbank). Dazu müssen Betriebe, welche Bio-Produkte in die USA exportieren, sich in der Integrity Datenbank registrieren und von ProCert freigegeben werden. Falls Sie Bio-Produkte in die USA exportieren, melden Sie sich vor dem ersten Export bei ProCert per E-Mail auf oder telefonisch +41 31 560 67 67.

Neue GLOBALG.A.P. Chain of Custody Version 6.1

GLOBALG.A.P. als Standardinhaber hat im November 2022 die neue Version 6.1 für den Standard Chain of Custody (CoC) veröffentlicht. Seit Anfang Juli 2023 liegt nun die deutsche Übersetzung vor. Seit dem 1. Juli 2023 müssen alle CoC-Audits nach der neuen Version durchgeführt werden.

Chain of Custody (CoC) ist ein Standard für die Zertifizierung der Lieferkette und stellt sicher, dass jedes Produkt, das mit einem GLOBALG.A.P. Claim verkauft wird, tatsächlich von Betrieben stammt, deren Produktionsprozesse nach GLOBALG.A.P. zertifiziert sind.

Eine CoC-Zertifizierung ist für alle Unternehmen verbindlich, die das rechtliche Eigentum an GLOBALG.A.P. zertifizierten Produkten innehaben oder die physische Kontrolle über diese Produkte übernehmen und die:
- Produkte in Verkaufsunterlagen mit dem GLOBALG.A.P. Claim bezeichnen
und/oder
- Produkte mit einer GGN des landw. Produzenten oder der eigenen CoC-Nummer kennzeichnen.

Änderungen in den General Regulations für CoC:
Dies sind v.a. textliche Präzisierungen und genauere Definitionen. So wurde der Umgang und ggf. die Zertifizierung von Subunternehmen klarer geregelt, gemischte Produkte wurden näher umschrieben, zudem ist es bei Obst und Gemüse neu möglich, verarbeitete Produkte zu zertifizieren, solange diese sichtbar identifizierbar bleiben (z.B. gefrorene Erbsen, geschnittene Melonen, gewürfelter Kürbis).
Daneben müssen die Angaben zu Standorten präziser erhoben werden und die CoC-Zertifikate enthalten mehr Informationen.

Änderungen in den Anforderungen (Checkliste):
Grundsätzlich bleibt der Inhalt der Checkliste praktisch identisch zur Version 6.0, ausser dass zwei neue Anforderungen (vorerst Empfehlungen) zum Thema Food Waste ergänzt wurden.
Generell wurden aus Sicht von ProCert einige Verbesserungen vorgenommen, indem es textliche Präzisierungen in den Anforderungen gab (z.B. ist klarer formuliert, dass nur der Zertifizierungsstatus vom direkten Lieferanten überprüft werden muss). Weiter wurde die Checkliste logischer aufgebaut und gegliedert und einige bisherige Kontrollpunkte zur Kennzeichnung wurden zusammengelegt.

ProCert ist DIE Zertifizierungsstelle in der Schweiz für die diversen GLOBALG.A.P. Standards mit mehr als 20 Jahren Zertifizierungserfahrung in diesem Bereich. Wir bieten aktuell als einzige Zertifizierungsstelle mit einer Akkreditierung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS die Zertifizierung für den CoC-Standard an.

Für Fragen stehen Ihnen Martin Widmer () als Programmleiter und Vincent Egger () als Hauptauditor für CoC gerne zur Verfügung.

Wichtige Informationen zu FSSC 22000 Version 6

Die Version 6 von FSSC 22000 wurde am1. April 2023 publiziert.

Der Standard findet sich hier (Scheme Version 6): Version 6.0 - FSSC  Übersetzungen sind geplant, aber noch nicht vorhanden.

FSSC hat auch einen Standard mit den Änderungen in einer anderen Farbe publiziert. Dieses Dokument ist nur in englischer Sprache vorhanden.

Fristen

  • Audits nach Version 6 sind ab dem 1. April 2024 obligatorisch. Bis und mit dem Auditdatum 31. März 2024 müssen Audits nach V 5.1 stattfinden. Ausschlaggebend ist der erste Audittag.
  • Für jede heute zertifizierte Organisation muss ein Version 6 Audit bis spätestens am 31. März 2025 durchgeführt sein. Falls dies nicht eingehalten werden kann, dann wird FSSC das aktuelle V 5.1 Zertifikat automatisch am 31. Mai 2025 entziehen, ohne Ausnahme.
  • Der Auditzyklus bleibt bestehen. Der Audittyp ändert für Überwachungaudits: diese werden als Upgradeaudits benannt.Für ein Upgradeaudit muss keine generell zusätzliche Auditzeit eingeplant werden. Durch die von FSSC angepasste Kalkulation ergeben sich aber generell Anpassungen bei der Auditdauer (siehe unten). Nach erfolgreichem Abschluss des Upgradeaudits wird ein neues Zertifikat auf Version 6 ausgestellt, die Zertifikatsgültigkeit bleibt unverändert.
  • Für nicht angekündigte Audits mit einem Auditzeitfenster, welches den 1. April 2024 beinhaltet, gelten folgende Regeln: die Auditzeitfenster werden entweder auf den 1. Januar 2024 - 31. März 2024 gesetzt (V 5.1 Audit) oder dann ab dem 1. April mit einem V 6 Audit.

Neue Anforderungen

Folgende Neuerungen wurden in neuen zusätzlichen Anforderungen von FSSC integriert:

  • Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur
  • Qualitätskontrolle
  • Einrichtungsmanagement (Hygienic Design)
  • Lebensmittelverlust und -verschwendung
  • Kommunikationsanforderungen

Die bestehenden zusätzlichen Anforderungen wurden in einigen Punkten ergänzt.

Erhöhung der Kosten

  • Mit den neuen zusätzlichen Anforderungen hat FSSC entschieden, die Auditdauer für jeden Audittyp um 4 h zu erhöhen. Hinzu kommt, dass die zu verrechnende Dauer für das Erstellen des Auditberichts inkl. das Management der Nichtkonformitäten auf obligatorische 8 Stunden festgelegt wurde.
  • Die Basis für die Auditzeitkalkulation wie auch für die Kategorien basieren mit der Version 6 neu auf dem im 2022 publizierten Standard ISO 22003-1:2022. Die Parameter zur Kalkulation der Auditzeit sind die Anzahl HACCP Studien und die Anzahl Vollzeitstellen.

Kunden mit zentralen Prozessen

Bei Organisationen mit zentralen Prozessen muss sichergestellt sein, dass auch die zentralen Prozesse nach V 6 auditiert werden, sollten nicht alle Audits an den Standorten vor dem 31.03.2024 abgeschlossen sein. Findet also bei einer Organisation das Zentralen Audit vor dem 31.03.2023 statt, basiert dies auf der Version V5.1. Nach dem 01.04.2023 muss dann ein Zentralen Audit auf den neuen Inhalten der Version 6 durchgeführt werden. Den Umfang für dieses Audit wird von ProCert definiert.

Gratis Webinare

Wir führen kostenlose Webinare für die neue Version durch. So erhalten Sie gezielt die Informationen, welche Sie benötigen, um die neuen Anforderungen umzusetzen. FSSC wird in den nächsten Wochen auch verschiedene Dokumente als Unterstützung zur Interpretation und zur Umsetzung der neuen Anforderungen auf ihrer Website publizieren. Sie können den FSSC Newsletter auch direkt abonnieren. Contact - FSSC

FSSC 24000 Social Responsibility

FSSC hat sich zum Ziel gesetzt, im Bereich Soziale Nachhaltigkeit einen neuen Massstab mit FSSC 24000 zu setzen. Sie finden mehr Infos unter diesem Link. Deliver trust and impact in global social responsibility with FSSC 24000 - FSSC FSSC 24000 basiert auf PAS 24000. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

COID Nummer

Es werden nun COIDs (Certified Organization Identification Codes) eingeführt, um die Rückverfolgbarkeit von zertifizierten Organisationen innerhalb der FSSC-Assurance-Plattform und der Branche zu gewährleisten. Der COID ist ein eindeutiger Code, der jeder (zertifizierten) Organisation zugewiesen wird, welche in der Assurance-Plattform registriert ist. Die COID verbleibt bei der Organisation, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, auch im Falle eines Wechsels zu einer anderen Zertifizierungsstelle Dieser COID-Code ist für FSSC 22000-zertifizierte Organisationen im öffentlichen Register des FSSC einsehbar. Der COID-Code wird auf dem FSSC 22000-Zertifikat vermerkt.

Diese COID Nummer wird in der Fusszeile des Zertifikates erfasst. Bestehende FSSC 22000-Zertifikate werden nach dem nächsten durchgeführten Audit aktualisiert und neu ausgestellt.

FSSC On-Site

FSSC hat eine neue digitale Lösung erarbeitet, welche sie hier präsentieren: Discover FSSC On-Site - FSSC Diese Dienstleistung ist für Gruppen von Interesse, aber wohl kaum für Einzelfirmen. In Zukunft werden Kunden auch Zugang zu ihren Daten haben. Die Bedingungen wie auch der Zeitpunkt stehen noch nicht fest.

Überarbeitete Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich

Per 01.04.2023 tritt die überarbeitete Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich in Kraft.

Die Weisung zielt darauf ab, im Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Produktion und der lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen, sowie die Gewährleistung des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes sicherzustellen. Sie regelt das Vorgehen der Zertifizierungsstellen und zuständigen Behörden beim Fund von Rückständen auf Erzeugnissen gemäss Art. 1 der Bio-Verordnung. In der Überarbeitung wird das Vorgehen bei Rückständen mit ungeklärter Ursache verschärft. Die betreffenden Erzeugnisse dürfen ohne vertiefte Abklärungen und Massnahmen nicht als Bio vermarktet werden.

Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich

Das Formular zur Meldung eines Rückstandsfalles an Bio Suisse und die Zertifizierungsstelle wurde entsprechend überarbeitet und ist unter den Downloads verfügbar.

Publikation von IFS Food Version 8

Der IFS Food V8 ist ab dem 1. Oktober 2023 anwendbar und ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.

Wir möchten Sie über die Änderungen bezüglich IFS Food V8 informieren. Der Grossteil dieser Änderungen umfasst eine Reduktion der Anzahl von Anforderungen, eine Verbesserung der Struktur des Zertifizierungsprotokolls und die Harmonisierung des in der Bewertung verwendeten Vokabulars.


Das Bewertungssystem wird besser definiert, mit einer Rückkehr zur Bewertung B als Abweichung. Bewertungsberichte werden klar strukturiert sein mit standardisierten Abschnitten und Anforderungen für ausgelagerte Prozesse werden definiert.


Die neue Struktur des Zertifizierungsprotokolls wird die Norm ISO 22003-2 zusätzlich zu den Anforderungen von ISO 17065 berücksichtigen, für einen detaillierteren Zertifizierungsprozess. Die Hauptziele dieser Überarbeitung sind Klarheit, Prägnanz und klare Auditpraktiken, mit einem Schwerpunkt auf Vor-Ort-Bewertung.


Wir freuen uns auch, Ihnen mitteilen zu können, dass mit einem neuen standardisierten Format und Änderungen im Bericht, die Überarbeitung des Bewertungsberichts das Lesen erleichtern und die Bedürfnisse der Stakeholder berücksichtigen wird.


Schliesslich betonen wir die Entwicklung einer Lebensmittelsicherheitskultur, die ein Schlüsselelement der Audits sein wird, um die Lebensmittelsicherheit in allen Stadien der Lieferkette zu gewährleisten.

FSSC 22000 Version 6

Die Version 6 des FSSC 22000-Standards wurde am 31. März mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen betreffen zunächst die Kategorien der Lebensmittelkette, die gemäss der Norm ISO 22003-1:2022 neu ausgerichtet wurden. Weiterhin wurde der Anwendungsbereich des Standards erweitert, um neu auch Handel und Vermittlung (FII) einzuschliessen, während der Bereich Landwirtschaft und die FSSC 22000-Systemqualitätsnorm entfernt wurden.

Darüber hinaus wurden zusätzlich Anforderungen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit und die Qualitätskultur integriert. Ebenfalls wurden neue Anforderungen in Bezug auf Qualitätskontrolle, Lebensmittelverluste und Lebensmittelabfälle sowie auch Ausrüstungsmanagement eingeführt.

Bestehende zusätzliche Anforderungen wurden ebenfalls verschärft, insbesondere hinsichtlich Allergenmanagement und Umweltüberwachung. Schliesslich wurden die Anforderungen an den Zertifizierungsprozess geändert und präzisiert. Zusammenfassend hat die Version 6 vom Standard FSSC 22000 signifikante Änderungen mit sich gebracht, um die Lebensmittelsicherheit und die Qualität zu verbessern, während die Anforderungen für die Unternehmen vereinfacht und präzisiert wurden.

Diese Änderungen werden für Sie in unseren spezifischen Webinaren ausführlich erläutert. Vergessen Sie nicht, sich jetzt anzumelden, um Ihren Platz zu reservieren: www.procert.ch

Publikation der neuen IFS Global Markets Food Version 3

Version 3 ist auf den IFS Food Standard, den IFS Produkt- und Prozessansatz, den Assessmentpfad, den neuen Codex Alimentarius und die neuesten Vorschriften abgestimmt.

IFS Global Markets Food Version 3 auf einen Blick

Die wichtigsten Änderungen und Verbesserungen sind:

Version 3 ist auf den IFS Food Standard, den IFS Produkt- und Prozessansatz, den Assessmentpfad, den neuen Codex Alimentarius und die neuesten Vorschriften abgestimmt.

Durch die Einführung von 15 neuen Anforderungen wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und wesentlicher grundlegender Themen sichergestellt.

Es verbessert die Umsetzung elementarer Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsmanagementprozesse.

In Anlehnung an den IFS Ansatz werden Assessoren jetzt 50 % der gesamten Assessmentdauer für die Vor-Ort-Evaluation aufwenden. (Bezieht sich auf die Produktionslokalitäten)

Integrierung des Leitfadens in die Checkliste, um die Umsetzung und Überprüfung der Anforderungen zu erleichtern.

Verbesserung der Konsistenz der Anforderungsebenen und Aufteilung einiger Anforderungen, damit sie besser auf die einzelnen Ebenen passen.

Neu in Version 3 sind Optionen für Ergänzungsassessments, Erweiterungsassessments und freiwillige unangekündigte Assessments.

Der Wortlaut des Programms ist einheitlich und eindeutig, um die Verständlichkeit zu erleichtern.

Fristen

IFS Global Markets Food Version 3 Assessments sind ab dem 1. Juli 2023 möglich und werden ab dem 1. Oktober 2023 verpflichtend. Unterstützende Dokumente, die die Assessmentregeln und die Ausnahmen erläutern, werden vor Juli 2023 zur Verfügung stehen. Wir werden Sie entsprechend informieren.

Aufhebung der IFS Suspendierung

GFSI hat die Suspendierung von IFS am 8. März 2023 aufgehoben.

Mit der Aufhebung der Suspendierung von IFS kehrt wieder Ruhe ein in Bezug auf die Anerkennung von IFS Zertifikaten ein. Diese Anerkennung hat nur in den wenigsten Fällen zu Unsicherheiten geführt.  IFS hat dies wie folgt kommentiert: “Wir haben der GFSI alle notwendigen Informationen über den Fall in Italien zur Verfügung gestellt, uns am 3. März 2023 einem Audit mit dem GFSI-Benchmarker unterzogen und die GFSI-Benchmarking-Anforderungen stets erfüllt. Wir begrüßen daher die heutige Entscheidung des GFSI-Lenkungsausschusses, IFS wieder als GFSI-anerkannte CPO zuzulassen. Dennoch hat IFS die Suspendierung durch GFSI als unbegründet und willkürlich angesehen. Sie hat viele IFS-zertifizierte Unternehmen verunsichert und hat nicht zur Lebensmittelsicherheit beigetragen. Wir haben uns stets dafür eingesetzt, dass die Kunden die IFS-Zertifikate weiterhin anerkennen, und sind dankbar für das Vertrauen, das unser globales Netzwerk in uns setzt.”

Neue Auditdienstleistung für die Migros

ProCert führt neu im Auftrag des Migros-Genossenschafts-Bunds Audits bei Migros-Lieferanten durch, welche nicht nach einem anerkannten GFSI Standard zertifiziert sind.

Diese Audits werden durch erfahrene Auditoren im Bereich der Lebensmittelsicherheit mit einem hohen Praxisbezug und viel Branchenwissen durchgeführt. So kann sichergestellt werden, dass eine faire und kompetente Beurteilung erfolgt. Diese Audits wurden in der Vergangenheit durch die SQTS durchgeführt. 

Die Audits werden wenn möglich und sinnvoll mit anderen Audits kombiniert, ob nun ein Produktezertifizierungs- oder ein Managementsystem-Standard, damit die Kunden von reduzierten Preisen profitieren können.

ProCert bietet diese neue Dienstleistung zu einem interessanten Tarif an, im Wissen darum, dass es sich hier um meist kleinere Unternehmen handelt.

Bei Fragen steht allen interessierten Lieferanten Olivier Traber ()  als Ansprechpartner von ProCert zur Verfügung.

Neue, risikobasierte Zusatzkontrollen bei Importen von Bio-Produkten aus Drittländern in die Schweiz

Die EU-Kommission hat die Vorgaben für risikobasierten Zusatzkontrollen für Importe von Bio-Produkten in die EU aus Drittländern für das Jahr 2023 aktualisiert.

Diese Vorgaben für die Zusatzkontrollen gelten vom 1. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 auch für die Schweiz. Die vorliegenden Vorgaben ersetzen jene vom 24. Mai 2022.

Betroffen ist der Import der untenstehend aufgelisteten Produkte (Lebensmittel und Futtermittel) direkt aus den genannten Drittländern oder über andere Drittländer.

  • Chia Samen [Paraguay; CN Code: 1207 99 96]
  • Ingwer [China; CN Code: 0910 11 00, 2006 00 10]
  • Kakao (Bohnen, usw.) [Sierra Leone; CN Code: 1801 00 00]
  • Kürbiskerne [China; CN Code: 0709 93 90, 1207 99 96, 1212 99 95]
  • Kurkuma [India; CN Code: 1302 19 70, 0910 30 00]
  • Quinoa [Peru; CN Code: 1104 29 89, 1008 50 00]
  • Soja (Bohnen, Kuchen, Mehle, usw.) [China; CN Code: 2304 00 00]
  • Soja (Bohnen, Kuchen, Mehle, usw.) [India; CN Code: 2304 00 00]
  • Tee (verschiedene) [China; CN Code: 0902 20 00, 0902 40 00]

Als Zertifizierungsstelle sind wir verpflichtet, diese Vorgaben zu überwachen. Sobald entsprechende Importe geplant sind bzw. durchgeführt werden, ist mit ProCert Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob eine entsprechende Probenahme geplant werden muss und wer diese zu welchem Zeitpunkt durchführt.

In den Probenahmeprotokollen sollen die üblichen Angaben enthalten sein, insbesondere auch Lot-Nummern, Nummer der Kontrollbescheinigung, Angaben zur Art der Probenahme. Zudem muss die Probe repräsentativ für das entsprechende Lot sein.

Die Proben sollen in einem akkreditierten Labor auf Pestizid-Rückstände (Pestizid-Screening) und auf Ethylenoxid untersucht werden.

Die Bewertung der Analysenergebnisse und das weitere Vorgehen sollen gemäss Weisung erfolgen.

Die Kontrolle der Unterlagen und Bestätigung der Kontrollbescheinigung (COI) erfolgen anhand der vollständigen Dokumentation jeder Lebens- und Futtermittelsendung wie gewohnt in TRACES.

Neue Richtlinien Regionalmarken und neues AdR Dachreglement 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt. Das AdR-Dachreglement der Migros wurde ebenfalls angepasst.

Die aktuellen Richtlinien in drei Sprachen finden Sie unter: www.schweizerregionalprodukte.ch.

Auf dieser Seite ist auch das neue Rezeptur- und Wertschöpfungsformular verfügbar. Die allgemeinen Richtlinien, das AdR-Dachreglement plus zusätzliche Infos für Culinarium finden Sie unter:www.culinarium.ch.

Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien Regionalmarken:

  • Alle Formulare und Leitfaden aus dem Teil A wurden ausgelagert. Sie sind im Hauptdokument verlinkt und als PDF Formular einzeln abrufbar.
  • Die ÖLN-Pflicht für Urproduzenten wurde wieder in die Richtlinien aufgenommen.
  • Ernteausfallregelungen: bei Ernteausfällen oder Lagerschäden aufgrund Witterungsbedingungen oder anderer Elementarereignisse kann beim Regionalmarkeninhaber eine Genehmigung für den Einsatz von Schweizer Zutaten anstelle regionaler Zutaten beantragt werden.
  • Neue Verpackungsrichtlinie: wenn die Verpackung objektiv wertgebend ist bzw. zum Kaufentscheid beiträgt, muss die Verpackung in der Wertschöpfungsberechnung miteinbezogen werden. Dies wird v.a. bei wertvollen Schalenbepflanzungen eine Rolle spielen.
  • Hortikultur: Richtlinie für zusammengesetzte Artikel wurde gestrichen.
  • Neues Formular für die Rezeptur- und Wertschöpfungsprüfung: Alle Sprachen sind in einem Dokument integriert und die Prüfungen können auf einem Register durchgeführt werden.

Suspendierung von IFS durch GFSI

Am vergangenen Freitag hat GFSI die Suspendierung von IFS über 3 Monate angekündigt, ohne Angabe von Gründen. Eine sehr ungewöhnliche Massnahme.

ProCert und alle IFS Kunden wurden durch IFS direkt am Freitag nachmittag informiert, dass IFS sofort dagegen rekurriert, dass die IFS Zertifikate weiterhin gültig bleiben und dass alle Abnehmer des IFS Netzwerks diese Zertifikate weiterhin anerkennen. Die Audits können wie geplant durchgeführt werden. ProCert ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert und hat mit IFS einen rechtsgültigen Vertrag unterzeichnet.  Dieser wohl politisch motivierte GFSI Entscheid betrifft weder die Akkreditierung von ProCert noch den Vertrag mit IFS. Die Audits und Zertifikate bleiben unter akkreditierten Bedingungen, wo zutreffend. Bei Fragen können Sie Ihre Frage an quality@procert.ch richten.

Anpassung der Positivliste der Zutaten für IP-SUISSE-Erzeugnisse

Die Liste wurde am 27. September 2022 angepasst.

In der Liste sind Ausnahmen bezüglich Zutaten in IP-SUISSE-Erzeugnissen geregelt. Wegen fehlender Menge sind neu auch Wein und Früchte (vorher nur Äpfel) unter dem ersten Punkt bei den Zutaten gelistet, die ohne Antragstellung in nicht IPS-Qualität verwendet werden dürfen.

Die Liste wird laufend aktualisiert und ist auf der Homepage der IP-SUISSE unter folgendem Link verfügbar: Positivliste der Zutaten für IPS-Erzeugnisse

Die Migros Bio Pflichtangaben für Verpackungen wurde aktualisiert

Das Verpackungsmanual wurde am 22. September 2022 angepasst.

Bitte folgende Änderungen beachten:

Migros Bio mit/ohne Knospe

  • Die Kennzeichnung für Bio-Zutaten lautet neu «*aus biologischer Landwirtschaft». Es wird nicht mehr zwischen «Schweizer Bio-Produktion» und «ausländischer Bio-Produktion» unterschieden.
  • Die Kennzeichnung für Produkte ohne Knospe werden so weit möglich den Vorgaben von Bio Suisse angepasst. Dies betrifft insbesondere die Herkunftsangabe. Bei Migros Bio ohne Knospe sind die Vorgaben von Bio Suisse aber keine Pflicht.
  • Die Änderung gelten auch für Bio-Eigenmarken ohne «Migros Bio» Logo

Die Richtlinien können von Migros-Lieferanten auf dem SupplierNet heruntergeladen werden.