FSSC 22000
Neues zu FSSC 22000 Protokoll Version 6
Protokoll Version 6
Was genau ist das Protokoll Version 6 ?
Antwort
Die Zertifizierung nach FSSC 22000 erfolgt nach einem von der Stiftung FSSC erarbeiteten Protokoll, das die verschiedenen Anforderungen für zertifizierte Unternehmen, die Zertifizierungsstellen und die Akkreditierungsdienste festlegt. Dieses Protokoll besteht nun in der 6. Version, um den Anforderungen der GFSI (Global Food Safety Initiative = weltweite Initiative für Nahrungsmittelsicherheit), zu entsprechen.Die Zertifizierung nach FSSC beruht noch immer auf der Grundlage der Norm ISO 22000 undden Präventivprogrammen (PRP)entsprechend dem Tätigkeitsbereich. (z.B. ISO TS 22002-1, Lebensmittel-herstellung).
Änderung für Ihr Unternehmen
Welche Änderungen betreffen Ihr Unternehmen?
Antwort
Die zu berücksichtigenden Änderungen sind:
- Die Implementierung neuer Anforderungen, die das Einrichten eines Systems für den Umgang mit Lebensmittelbetrug (Food Fraud) und zur Sicherung vor möglichen Angriffen (Food Defense) betreffen.
- Die obligatorische Durchführung von mindestens einem nicht angekündigten Überwachungsaudit.
- Die Erhöhung der Auditdauer um durchschnittlich zusätzliche 4-8 Stunden pro Jahr und pro Standort. Eine Änderung der Definition der Abweichungen mit dem Auftreten der kritischen Abweichung und dem Wegfall des Begriffs „Bemerkung“ oder „Empfehlung“. Die Definitionen der schwerwiegenden und geringfügigen Abweichungen bleiben unverändert.
Mein nächstes Audit
Mein nächstes Audit, das für 2018 geplant ist, ist ein Überwachungsaudit. Muss eine Rezertifizierung für die Version 4 erfolgen?
Antwort
Wenn das Audit 2018 ein Überwachungsaudit ist (Überwachung 1 oder 2), ist eine Rezertifizierung nicht erforderlich, sondern nur die Durchführung des Überwachungsaudits an dem mit Ihrem Auditor vereinbarten Datum. Hierbei müssen im Normalfall 4 bis 8 zusätzliche Stunden Auditzeit eingeplant werden, um die neuen Anforderungen der V4 zu überprüfen. Dieses Audit nennt sich „Upgrade-Audit“. Hierzu erstellen wir Ihnen einen neuen Vertrag. Wenn die Zertifizierung im Anschluss an das Audit beantragt werden kann, stellt Ihnen ProCert ein neues Zertifikat für FSSC V4, mit dem gleichen Ablaufdatum wie das aktuelle Zertifikat Version 3 aus.
Zertifizierungen 2017 noch nach Version 3 möglich?
Wir möchten die FSSC Zertifizierung noch 2017 erhalten. Muss das Audit bereits die Anforderungen Version 4 erfüllen?
Antwort
Es ist zulässig bis zum 31.12.2017 FSSC-Zertifizierungen nach Version 3 zu erteilen. Im diesem Fall muss das Audit der Phase 2 oder das Rezertifizierungsaudit jedoch vor dem 15. November 2017 stattfinden. Die Migration zu Version 4 erfolgt dann 2018 während des Überwachungsaudits (Upgrade-Audit).
Wenden Sie sich bitte an Ihren Marktdirektoren, um ein entsprechendes Angebot zu erhalten.
Unangekündigte Audits
Werden FSSC-Audits V4 unangekündigt durchgeführt?
Antwort
Das Protokoll Version 4 verlangt, dass mindestens eines der beiden Überwachungsaudits unangekündigt erfolgt. Es ist dem Unternehmen freigestellt, beide Überwachungsaudits unangekündigt durchführen zu lassen.
Unangekündigtes Audit bevor Aktionsplan abgeschlossen wurde
Was geschieht, wenn der Aktionsplan noch nicht abgeschlossen wurde und schon ein unangekündigtes Überwachungsaudit stattfindet?
Antwort
Der Auditor kann die offenen Abweichungen als geringfügig oder als schwerwiegend erfassen (je nach Ursache der Abweichung). Wir empfehlen Ihnen, die Nichtkonformitäten immer innerhalb von 6 Monaten nach dem Audit zu beheben.
Geplantes Überwachungsaudits 2018, Durchführung unangekündigt?
Wir sind bereits nach FSSC zertifiziert und unser Überwachungsaudit ist für 2018 geplant, wird es unangemeldet durchgeführt?
Antwort
Nein, in diesem Fall handelt es sich bei Ihrem Überwachungsaudit um ein „Upgrade-Audit“, das zu dem geplanten Termin erfolgt.
Wenn jedoch das Audit von 2019 auch ein Überwachungsaudit ist, wird es in diesem Fall entsprechend den Anforderungen des Protokolls Version 4 unangemeldet durchgeführt.
2018 Rezertifizierung - wie gehen wir vor?
Bei uns ist für 2018 ein (Re-) Zertifizierungsaudit geplant, wie gehen wir dazu vor?
Antwort
Ihr (Re-) Zertifizierungsaudit wird nach Version 4 durchgeführt und Sie erhalten einen neuen Vertrag mit der neuen Auditzeit. Das Audit von 2018 wird normal geplant und angekündigt, aber 2019 und/oder 2020 muss mindestens ein Überwachungsaudit unangekündigt erfolgen.
Kombination mit anderen Audits
Können die Audits nach FSSC V4 generell mit anderen Audits wie z.B. ISO 9001, ISO 14001, BRC oder IFS kombiniert werden?
Antwort
Ja, die FSSC-Audits nach Version 4 können wie gewohnt kombiniert werden, wobei die Spezifikationen und Anforderungen des FSSC-Protokolls beachtet werden müssen. Somit werden auch die kombinierten ISO-Audits „unangekündigt“ durchgeführt! Diesen Punkt werden wir bei der Anfertigung eines neuen Vertrags mit Ihnen klären.
Kombination mit IFS / BRC Option "unangekündigte" Audits
Wir haben uns für die „unangekündigte“ Durchführung von IFS- und/oder BRC-Audits entschieden, können diese mit den FSSC-Audits V4 kombiniert werden?
Antwort
Die FSSC-Überwachungsaudits können gut mit einem unangekündigten IFS- und/oder BRC-Audit kombiniert werden. Allerdings müssen die FSSC (Re-) Zertifizierungsaudits immer angekündigt stattfinden und sind somit nicht mit einem unangemeldeten Audit eines anderen Standards vereinbar. Hier ein Beispiel für den Zertifizierungsablauf:
- 2018: Zwei verschiedene Audits; ein angekündigtes Audit der (Re-) Zertifizierung nach FSSC und ein weiteres, nicht angekündigtes IFS- bzw. BRC-Audit.
- 2019 und 2020 findet nur ein kombiniertes, unangekündigtes FSSC/ IFS- und/ oder BRC-Audit statt.
Zentrale Prozesse am Hauptsitz & Produktionsstandorte
Wir haben mehrere Produktionsstätten und einen Firmensitz (Hauptsitz), der die Kernprozesse verwaltet (Zentrale). Wie werden die unangekündigten Audits organisiert?
Antwort
Der Hauptsitz, (die zentralen Funktionen oder Prozesse), wird immer in einem angekündigten und geplanten Audit geprüft. Die Produktionsstandorte müssen, wie im FSSC-Protokoll vorgesehen, unangekündigt auditiert werden.
Das Audit am Hauptsitz sollte als erstes erfolgen.