Neues Branchenreglement Suisse Garantie Fleisch

Per 01. Januar 2021 wurde das neue Branchenreglement in Kraft gesetzt.

Die wichtigste Anpassung ist die Präzisierung zum innerbetrieblichen «Downgrading» von zugekauftem Fleisch aus anderen QS-Programmen (z.B. Bio Suisse oder IP-SUISSE). Sofern der Lieferant ein Suisse Garantie Zertifikat vorweisen kann, ist das immer zulässig. Vorher war ein «Downgrading» nur für Schlachttiere möglich.

Die neuste Version des Branchenreglements ist auf der Homepage der AMS abrufbar.