- 09.03.2016
- Produktezertifizierung
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Neuerungen bei Importen aus Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldova, Russland, Tadschikistan, Usbekistan und der Ukraine
Seit 3.12.2015 sind die Guidelines der EU-Kommission „on additional official controls on organic products imported from Ukraine, Azerbaijan, Belarus, Georgia, Kazakhstan, Kyrgyzstan, Moldova, Tajikistan, Uzbekistan and Russian Federation“ in Kraft.
Für die Schweiz ergeben sich daraus folgende Massnahmen für Importe biologischer Lebens- und Futtermittel untenstehender Produktegruppen aus Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldova, Russland, Tadschikistan, Usbekistan und der Ukraine
- Betroffene Produktegruppen: Getreide, Müllereierzeugnisse, Malz, Stärke, Inulin, Kleber von Weizen, Ölsamen und Ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter, Rückstände und Abfälle der Nahrungsmittelindustrie, zubereitete Tierfutter
- Bei der Anmeldung dieser Produkte wird mit der Kontrollbescheinigung der gesamte Warenfluss ab dem Produzenten (inkl. aller Zertifikate aller an der Handelskette beteiligten Unternehmen) geprüft. Dazu sollen all diese Unterlagen an die Zertifizierungsstelle eingereicht werden.
- Mindestens 1 Probe soll von jeder dieser Sendungen vor der Vermarktung gezogen werden. Die Probenahme erfolgt gemäss Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich. Die Proben sollen in einem akkreditierten Labor auf Pestizid-Rückstände (Wirkstoffspektrum) und auf Glyphosat untersucht werden.
Die Vorgaben sind für das laufende Jahr als Empfehlung zu verstehen. Die Empfehlungen können zu einem späteren Zeitpunkt als Weisung weiterentwickelt werden.
Wir bitten Sie, bereits vor dem Import solcher Produkte mit uns in Kontakt zu treten.