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- 22.01.2020
- Produktezertifizierung
Neue Richtlinien Regionalmarken und neues AdR Dachreglement 2020
Ab dem 1. Januar 2020 ist eine neue Version der Richtlinien für Regionalmarken in Kraft, welche unter anderem die Grundlage für die Culinarium- und AdR-Zertifizierungen durch ProCert darstellt. Das AdR-Dachreglement wurde ebenfalls angepasst.
Die aktuellen Richtlinien in drei Sprachen finden Sie unter: www.schweizerregionalprodukte.ch.
Die allgemeinen Richtlinien plus zusätzliche Infos für Culinarium finden Sie unter: www.culinarium.ch. Auf dieser Seite ist auch das aktuelle Rezeptur- und Wertschöpfungsformular verfügbar.
Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien Regionalmarken:
- Hinweis, dass die Anforderungen im Rahmen des Markenschutzgesetzes zwingend einzuhalten sind
- Neu sind die Begriffe Produktionsstandort, Urproduzenten, Betriebszentrum und regionale Zutaten definiert
- Die Liste der bewilligten importierten Zutaten wurde angepasst
- Branchenspezifische Vorgaben für Hortikultur-Produkte wurden aus der Richtlinie B1 in eine eigene Richtlinie C3 ausgelagert
Im AdR-Reglement wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Eine zusätzliche Genehmigung für importierte Zutaten gemäss Liste 5.1 ist NICHT mehr erforderlich.
- Die Liste "bewilligte importierte landwirtschaftliche Zutaten" wurde angepasst.
- Das Zusatzdokument W7.6.9, "Vorgaben für Produzenten und Händler von AdR-Gemüsesetzlingen, Blumen und Baumschulartikeln" von 2019 wurde durch die neue Richtlinie Regionalmarke C3 ersetzt.
Das Reglement kann auf der AdR-Seite der Migros heruntergeladen werden.