- 11.01.2017
- Produktezertifizierung
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Neue Migros-Bio Richtlinien 2017
Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel wurden überarbeitet.
Die Änderungen in Kürze zusammengefasst:
Grundsatz: Neu ist das Co-Branding von Migros-Bio und UTZ Certified möglich.
Trennfett: Um das Ankleben des Teiges zu vermeiden, war für Migros-Bio die Verwendung von konventionellem Trennfett erlaubt. Dies ist nicht mehr möglich, da gemäss Bio-Verordnung (Gesetzt) neu biologisches Trennfett verwendet werden muss.
Herkunft: Prioritätenliste bezüglich Herkunft fällt weg. Der Anreiz zur Verwendung von möglichst vielen CH-Rohstoffen wird über den Mehrwert «Swissness» geschafft. Möglichkeit zur Auslobung mit neuem Migros-Bio-Schweiz Logo.
Verpackungsvorgaben: Bezug auf Migros Manual ‘Brand Management Swissness’ und neues Migros-Bio-Schweiz Logo.
Logo-Anwendungen Migros-Bio: Je nach Qualität & Herkunft der Rohstoffe kommen verschiedene Logovarianten zum Einsatz.
Für Migros-Bio-Schweiz gilt:
- min. 90% CH-Rohstoffe im Produkt
- Monoprodukte = 100% CH-Rohstoffe