Neue Migros-Bio Richtlinien 2017

Die Richtlinien Migros Bio für Verarbeitung und Handel wurden überarbeitet.

Die Änderungen in Kürze zusammengefasst:

Grundsatz: Neu ist das Co-Branding von Migros-Bio und UTZ Certified möglich.

Trennfett: Um das Ankleben des Teiges zu vermeiden, war für Migros-Bio die Verwendung von konventionellem Trennfett erlaubt. Dies ist nicht mehr möglich, da gemäss Bio-Verordnung (Gesetzt) neu biologisches Trennfett verwendet werden muss.

Herkunft: Prioritätenliste bezüglich Herkunft fällt weg. Der Anreiz zur Verwendung von möglichst vielen CH-Rohstoffen wird über den Mehrwert «Swissness» geschafft. Möglichkeit zur Auslobung mit neuem Migros-Bio-Schweiz Logo.

Verpackungsvorgaben: Bezug auf Migros Manual ‘Brand Management Swissness’ und neues Migros-Bio-Schweiz Logo.

Logo-Anwendungen Migros-Bio: Je nach Qualität & Herkunft der Rohstoffe kommen verschiedene Logovarianten zum Einsatz.

Für Migros-Bio-Schweiz gilt:
- min. 90% CH-Rohstoffe im Produkt
- Monoprodukte = 100% CH-Rohstoffe