Info zum Einsatz von Bio‐Melasse und zur Zertifizierung von Mineral‐ und Ergänzungsfuttermitteln (Betriebsmittellistenprodukte)

Neuerungen im Bereich Biofutterproduktion:

1. Einsatz von Bio‐Melasse ab 2021

Konventionelle Melasse darf ihm Rahmen der 1 % Regelung dann eingesetzt werden, wenn sie nicht in biologischer Form verfügbar ist (VO 910.181: Art. 4b Absatz d). Da die Zuckerfabrik Frauenfeld mittlerweile genügend Biomelasse zur Verfügung hat und auch unter dem Jahr liefern kann, muss ab 2021 Biomelasse eingesetzt werden. Die Biomelasse der Zuckerfabrik Frauenfeld ist knospe‐zertifiziert und entspricht damit auch den Anforderungen von Bio Suisse. Diese Melasse wird auch in der Wiederkäuerfütterung zum Inlandanteil gerechnet.
Diese Regelung gilt für alle Futtermittelhersteller in der Schweiz. Im Jahr 2021 darf die eingesetzte Melasse mengenbilanziert werden, das heisst, die in den Produkten für Bio‐Betriebe in der Mühle eingesetzte Menge muss in Bio Qualität bezogen werden. Ab 2022 muss definitiv Biomelasse im Bio‐ bzw. Hilfsstoffknospeprodukt sein, auch in den im Ausland hergestellten, importierten Produkten.

2. Zertifizierung von Betriebsmittellisten‐Produkten (BML‐Produkte)

Zertifizierungspflicht

Ab dem 1.1.2021 besteht eine Zertifizierungspflicht von Mineral‐ und Ergänzungsfuttermitteln nach Bio‐Verordnung. Betroffen sind alle Futtermittel, die einen organischen Anteil haben, also mindestens eine Zutat landwirtschaftlicher Herkunft enthalten (was als Zusatzstoff registriert ist, zählt nie dazu, auch wenn er organisch ist oder organische Anteile hat).

Die Zertifizierungspflicht wird vom BLW ausgesprochen. Bio Suisse verlangt aktuell keine Knospe‐Zertifizierung. Bio Suisse verlangt weiterhin die Anmeldung der Produkte beim FiBL Futtermittelteam für die Betriebsmittelliste und die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien.

Anmeldung bei den Kontrollstellen

Damit alle Ergänzungsfuttermittel und Mineralstoffe mit organischen Anteilen ab dem 1.1.2021 zertifiziert sind, müssen die Produkte dieses Jahr noch kontrolliert und zertifiziert werden. Betroffen sind:

‐ Schweizer Firmen, die Futtermittel selber herstellen.

‐ Schweizer Firmen und private Verkäufer, die Futtermittel aus dem Ausland importieren: Sie brauchen eine Zertifizierung als Importeur von Bioprodukten. Die importierten Produkte brauchen ein Bio‐Zertifikat der Lieferfirma.

‐ Ausländische Firmen: Die importierten Produkte brauchen ein Bio‐(Import)‐Zertifikat der Lieferfirma.

Zusätzliche Infos finden Sie im Infobrief Juni 2020 vom FiBL.