- 06.02.2019
- Produktezertifizierung
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Zusätzliche risikobasierte Kontrollen von Importen von Bio-Produkten aus Kasachstan, Moldawien, Russland, Ukraine und China
Die EU Kommission hat die Guidelines ergänzt und die Laufzeit wieder um ein Jahr verlängert„ Die Guidelines gelten für die Ukraine, Russland, Kasachstan und neu auch für Moldawien und China. Sendungen, die aus einem dieser Länder stammen und über ein Drittland importiert werden (häufig: Türkei), müssen denselben Massnahmen unterzogen werden wie Direktimporte.
Die wichtigsten Punkte unseres Konzeptes für die Schweiz fassen wir hier für Sie kurz zusammen:
1. Die Guidelines gelten für das Jahr 2019 und bis auf Widerruf darüber hinaus.
2. Rechtlicher Charakter: Unsere Vorgaben sind als (dringende) Empfehlung zu verstehen. Die Empfehlungen können zu einem späteren Zeitpunkt als Weisung weiterentwickelt werden.
3. Dokumentenprüfung: Vor der Vermarktung muss eine komplette Dokumentenprüfung über die gesamte Handelskette durchgeführt werden.
4. Probenahmen: Die Importeure dürfen selbst die erforderlichen Proben ziehen.
5. Weiterleitung der Kontrollbescheinigung:
BLW und Agroscope haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei Ihnen über die getätigten Importe zu informieren und die entsprechenden Dokumente nachzufragen.
Mindestens eine Probe soll von jeder dieser Sendungen gezogen werden. Die Proben sollen in einem akkreditierten Labor auf Pestizid-Rückstände (Wirkstoffspektrum) und auf Glyphosat untersucht werden.
Wir bitten unsere Kunden, bereits vor dem Import solcher Produkte mit uns in Kontakt zu treten.
Generell: Zur Meldung von Rückstandsfällen benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann