- 07.01.2020
- Produktezertifizierung
-
Weiterführung zusätzlicher risikobasierter Kontrollen von Importen von Bio-Produkten aus Kasachstan, Moldawien, Russland, Ukraine und China
Die EU Kommission hat die Guidelines ergänzt und die Laufzeit um ein Jahr verlängert. Die Guidelines gelten für die Ukraine, Russland, Kasachstan, Moldawien und China. Sendungen, die aus einem dieser Länder stammen und über ein Drittland importiert werden, müssen denselben Massnahmen unterzogen werden wie Direktimporte.
Mindestens eine Probe soll von jeder dieser Sendungen gezogen werden. Die Probenahme erfolgt gemäss Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich vom 20.11.2015.
In den Probenahmeprotokollen sollen die üblichen Angaben enthalten sein, insbesondere auch: Lot-Nummern, Nr. der Kontrollbescheinigung, Angaben zur Art der Probenahme: repräsentativ, nicht repräsentativ.
Die Proben sollen in einem akkreditierten Labor auf Pestizid-Rückstände (Wirkstoffspektrum) und auf Glyphosat untersucht werden. Das BLW kann Einsicht in die Ergebnisse nehmen.
Die Bewertung der Analysenergebnisse und das weitere Vorgehen sollen gemäss Weisung erfolgen. Ist die relevante Rückstandskonzentration kleiner als der/gleich dem Interventionswert, wird die Sendung für die Vermarktung freigegeben. Anderenfalls wird eine Ursachenabklärung eingeleitet.
Wir bitten unsere Kunden, bereits vor dem Import solcher Produkte mit uns in Kontakt zu treten.