SwissGAP FGK – Kleine Anpassungen per 1. Januar 2018

SwissGAP Früchte, Gemüse und Kartoffeln (FGK) hat per 1. Januar 2018 kleine Anpassungen erfahren.

Da die GLOBALG.A.P. Version Mitte 2017 etwas überraschend von der Version 5.0-2 auf die Version 5.1 geändert hat, musste auch der Standard SwissGAP FGK leicht angepasst werden.

Die Anpassungen in den technischen Anforderungen (Checkliste) konnten aber sehr gering gehalten werden, was die meisten Betriebe bei ihren Kontrollen gar nicht wahrnehmen werden.

Textlich wurde der Kontrollpunkt 7.4.1 leicht ergänzt und es gab eine Erleichterung bei den Volumen für Auffangwannen bei Diesel- und Öltanks (KP 11.2.1). Zudem wurde das Anforderungsniveau bei KP 10.6.4 von einer Empfehlung (grün) auf nicht-kritisch angehoben (gelb), was aber nur Betriebe betrifft, die Waschwasser für die Endbehandlung ihrer Produkte selbst analysieren lassen müssen.

Ansonsten gibt es in den Reglementen eine neue Forderung ab 2018, dass der gleiche Kontrolleur nicht mehr als 4x hintereinander den gleichen Betrieb kontrollieren darf. Bei den Produktionsbetrieben mit einer Kontrolle alle 3 Jahre wird dies kein Problem darstellen. Beachten müssen dies vor allem die Inspektionsstellen, welche jährliche Audits bei den SwissGAP Vermarktern vornehmen.

Umfassende Informationen zu SwissGAP FGK inkl. der jährlichen Schreiben an die Betriebe sind auf der Website von Agrosolution zu finden: http://agrosolution.ch/swissgap/.