Neuerungen Bio-Verordnung

Neue Weisung des BLW an die Zertifizierungsstellen zur Harmonisierung ihres Vorgehens bei Unregelmässigkeiten im Bereich Bio-Verarbeitung und Handel und Neuerungen in der Verordnung über die biologische Landwirtschaft des WBF.

Neu besteht ein für alle Zertifizierungsstellen gültiges Sanktionsreglement zur Bio-Verordnung. Das Dokument ist auf unserer Homepage verfügbar.

Neuerungen in der Verordnung über die biologische Landwirtschaft des WBF (Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung):

  • Verarbeitung: Mineralstoffe, Vitamine, Aminosäuren und Mikronährstoffe dürfen in Lebensmitteln nur dann verwendet werden, wenn dies vom Lebensmittelrecht vorgeschrieben ist.
  • Verarbeitung: Erbsenprotein wird als Verarbeitungshilfsstoff zur Klärung von Fruchtsäften, Obstweinen und Obstessig zugelassen. Bio Heublumenpulver wird als Hilfsstoff zur Lochbildung bei der Käseherstellung zugelassen.
  • Import: in Traces wird neu ein "qualifiziertes elektronisches Siegel" eingeführt
  • Import: Länderliste / Zertifizierung und Kontrolle: Diverse Anpassungen der Listen