Neue Richtlinien für die Gemeinschaftsgastronomie 2019

Die branchenspezifischen Vorgaben für Verpflegungsangebote im Bereich der Gemeinschaftsgastronomie sind neu im Teil B4 der Richtlinien für Regionalmarken gerelgelt.

Anpassungen wurden bei der Art und der Mindestanzahl regionaler Getränke und Komponenten gemacht. Die Richtlinien sind unter www.culinarium.ch verfügbar.