Neue Richtlinien BIO SUISSE 2019

Es gibt einige Neuerungen.

Die neuen BIO SUISSE Richtlinien 2019 finden Sie unter folgendem Link.

Wichtige Änderungen: Die Vorgabe, dass ab 10% einer landwirtschaftlichen Zutat das spezifische Land angegeben werden muss, ist mit der Änderung des neuens Lebensmittelgesetzes erschwert umsetzbar. Bio Suisse legt neu den Fokus auf die Auslobung der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus Schweizer Herkunft. Die neue Publikation des FiBL über die Kennzeichnung biologischer Lebensmittel finden sie hier.

Nahrungsergänzungsmittel (nur Monoprodukte) sowie Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung dürfen neu mit der Vollknospe ausgezeichnet werden.

Zur Meldung von Rückstandsfällen benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann.