Anpassung nationales Dachreglement "Aus der Region. Für die Region."

Ab sofort ist das neue AdR-Dachreglement 2017 in Kraft.

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

  • Integration Vorgabe von IP-Suisse Getreide für AdR-Brotwaren: Mehl, welches für die Herstellung von AdR-Brotwaren geliefert wird, muss den Kriterien von IP-SUISSE entsprechen. Bei Mehl für die übrigen AdR-Artikel müssen die Rohstoffe nicht zwingend den Anforderungskriterien von IP-SUISSE entsprechen.
  • Präzisierung Regelung zur 1% Regelung und Importzutaten für Milch und Milchprodukte: Bei Milch und Milchprodukten dürfen grundsätzlich keine importierten Zutaten gemäss Liste unter 5.1. verwenden werden; die 1% Regelung findet bei diesen Produkten keine Anwendung.

Das Reglement kann auf der AdR-Seite der Migros heruntergeladen werden.