Anpassung der Positivliste der Zutaten für IP-SUISSE-Erzeugnisse

Die Liste wurde am 27. September 2022 angepasst.

In der Liste sind Ausnahmen bezüglich Zutaten in IP-SUISSE-Erzeugnissen geregelt. Wegen fehlender Menge sind neu auch Wein und Früchte (vorher nur Äpfel) unter dem ersten Punkt bei den Zutaten gelistet, die ohne Antragstellung in nicht IPS-Qualität verwendet werden dürfen.

Die Liste wird laufend aktualisiert und ist auf der Homepage der IP-SUISSE unter folgendem Link verfügbar: Positivliste der Zutaten für IPS-Erzeugnisse