- 30.01.2018
- Produktezertifizierung
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Änderungen in der Berg- und Alp-Verordnung, BAIV
Die Anpassungen vom 18.10.17 sind ab 1. Januar 2018 in Kraft.
Neuerungen:
- Die Verwendung der Bezeichnung «Berg» oder «Alp» für einzelne Zutaten
landwirtschaftlichen Ursprungs ist neu möglich. Im Verzeichnis der Zutaten ist in jedem Fall
anzugeben, welche Zutaten aus dem Sömmerungsgebiet oder Berggebiet stammen. Der Name oder die Codenummer der
Zertifizierungsstelle ist in jedem Fall auf Verpackung oder Etikette anzugeben.
- Alp-Lieferantenkontrollen und das Einholen der Alp-Nachweisdokumente ist neu alle 8 Jahre notwendig. Die Alp-Zertifizierung auf Sömmerungsbetrieben mit Verarbeitung, wird von ProCert nach wie vor alle 4 Jahre durchgeführt.