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Neue Version SwissGAP Hortikultur per 1. Juni 2024

SwissGAP Hortikultur wurde an den aktuellen GLOBALG.A.P. Standard IFA V6 Smart angepasst. Es kann nur noch nach der SwissGAP Hortikultur Version 2024-V1.0 zertifiziert werden.

Anfang Juli 2023 wurde die neue SwissGAP Hortikultur Version bei GLOBALG.A.P. für den Benchmarkingprozess eingereicht und im März 2024 als gleichwertig («Equivalent Scheme») zum aktuellen IFA-Standard V6 Smart anerkannt. SwissGAP Hortikultur ist somit weiterhin ein absolut gleichwertiger Standard zu GLOBALG.A.P.!

Aufgrund von Verzögerungen im Benchmarkingprozess von Seiten GLOBALG.A.P. wurde beschlossen, die neue Version von SwissGAP Hortikultur vom 1. April 2024 auf den 1. Juni 2024 zu verschieben. Aktuell finden die ersten Audits nach der neuen Version statt.

Die Überarbeitung des Standards hat einige Änderungen ergeben, worüber ProCert seine zertifizierten Kunden informiert hat. 

Aus dem Inspektions- und Zertifizierungskonzept sind für die Kunden v.a. folgende Anpassungen wichtig:

  • Bei Betrieben mit mehreren Standorten dürfen die weiteren Standorte nicht eigene juristische Personen sein. Solche Standorte müssen separat für die Zertifizierung angemeldet werden.
  • die bisherigen zusätzlichen Stichprobenkontrollen bei 10% der Betriebe fallen weg, dafür muss neu das jährliche Zertifizierungsaudit bei 10% der Betriebe unangekündigt auditiert werden.
  • Die Produktgruppen mussten teilweise etwas angepasst werden, v.a. im Bereich Baumschulen.

Bei den Anforderungen stand die ökologische Nachhaltigkeit stark im Fokus. Neue Themenbereiche wie Treibhausgase oder Kunststoffmanagement konnten in bestehende Kapitel integriert werden, weiter wurden andere Themen ausgebaut und aktualisiert (Wassermanagement, erneuerbare Torfalternativen in Substraten, Biodiversität, integrierter Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Energieeffizienz).

In der Version 2024-V1.0 hat sich die Anzahl Kontrollpunkte von 164 auf 157 verringert, allerdings haben die Major Must von 56 auf 65 zugenommen. Neue Themen sind öfters nur als Empfehlungen aufgenommen worden. ProCert hat den Kunden eine detaillierte Übersicht der von den Änderungen betroffenen Anforderungen zugestellt.

Zur Unterstützung der Betriebe wird von JardinSuisse weiterhin eine Umsetzungsdokumentation zur Verfügung gestellt, welche komplett aktualisiert wurde. Zudem besteht eine Übersicht über die Anpassungen in der Umsetzungsdokumentation.

Alle neuen Reglemente, Anforderungen & Checkliste sowie die Umsetzungsdokumentation zu SwissGAP Hortikultur Version 2024-V1.0 sind auf der Website von JardinSuisse zu finden: https://jardinsuisse.ch/de/themen/unsere-themen/swissgap/. Für JardinSuisse Mitglieder ist der Zugriff auf die Gesamtdokumentation der neuen Version mittels Login möglich, weitere Interessierte können sich bei JardinSuisse melden. 

ProCert ist die einzige Zertifizierungsstelle mit der entsprechenden Kompetenz und Akkreditierung für SwissGAP Hortikultur Zertifizierungen.

SwissGAP Hortikultur – Kleine Anpassungen per 1. Januar 2018

SwissGAP Hortikultur hat per 1. Januar 2018 kleine Anpassungen erfahren.

Da die GLOBALG.A.P. Version Mitte 2017 etwas überraschend von der Version 5.0-2 auf die Version 5.1 geändert hat, musste auch der Standard SwissGAP Hortikultur leicht angepasst werden.

Der Aufwand für den Abgleich mit der neuen Version gab deutlich mehr Bearbeitungsaufwand, als dies in der praktischen Umsetzung für den einzelnen Betrieb effektiv spürbar ist. So konnte verhindert werden, dass in den technischen Anforderungen (Checkliste) Anpassungen vorgenommen werden mussten. SwissGAP Hortikultur ist weiterhin als „Equivalent Scheme“, d.h. als absolut gleichwertiger Standard zu GLOBALG.A.P. anerkannt.  

GLOBALG.A.P. hat im Bereich Hortikultur einige Anpassungen in den Produktgruppen vorgenommen, was vor allem hinter den Kulissen bei ProCert für die Registrierung in der GLOBALG.A.P. Datenbank einen Mehraufwand verursacht. Für die Betriebe ändern die Produktgruppen bei SwissGAP Hortikultur nicht, ausser dass es nur noch „Schnittblumen“ anstelle der bisherigen Unterscheidung in Freiland und Gewächshaus gibt.

Ansonsten gibt es in den Reglementen eine neue Forderung ab 2018, dass der gleiche Kontrolleur nicht mehr als 4x hintereinander den gleichen Betrieb kontrollieren darf. Wir werden ab 2019 mit den ersten Rotationen beginnen, um dieser Forderung nachzukommen.

Weitere Informationen inkl. den jeweiligen Newslettern sind auf der Website von JardinSuisse zu finden. Bei Fragen steht Ihnen auch Martin Widmer gerne zur Verfügung.

Neue Version SwissGAP Hortikultur ab 1. Januar 2017

SwissGAP Hortikultur wurde an die aktuelle GLOBALG.A.P. Version angepasst und tritt per 01.01.2017 in Kraft.

Ab 2017 werden sämtliche Audits und Zertifizierungen nach der neuen Standardversion 2017 durchgeführt. SwissGAP Hortikultur hat das Benchmarking mit der aktuellen GLOBALG.A.P. Version 5.0-2 erfolgreich bestanden und ist damit weiterhin offiziell als „Equivalent Scheme“ anerkannt. D.h. SwissGAP Hortikultur ist ein absolut gleichwertiger Standard zu GLOBALG.A.P.

Umfassende Informationen zu SwissGAP Hortikultur inkl. ein Newsletter von JardinSuisse  zur neuen Version sind auf der Website von JardinSuisse zu finden: http://jardinsuisse.ch/de/themen/unsere-themen/swissgap/#p2733. Für JardinSuisse Mitglieder ist der Zugriff auf die Gesamtdokumentation der neuen Version mittels Login möglich, weitere Interessierte können sich bei JardinSuisse melden. ProCert ist die einzige Zertifizierungsstelle mit der entsprechenden Kompetenz und Akkreditierung für SwissGAP Hortikultur Zertifizierungen. Ihre Kontaktperson: Martin Widmer