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Neue Richtlinien für die Gemeinschaftsgastronomie 2019

Die branchenspezifischen Vorgaben für Verpflegungsangebote im Bereich der Gemeinschaftsgastronomie sind neu im Teil B4 der Richtlinien für Regionalmarken gerelgelt.

Anpassungen wurden bei der Art und der Mindestanzahl regionaler Getränke und Komponenten gemacht. Die Richtlinien sind unter www.culinarium.ch verfügbar.

Neues Culinarium-Logo

Ab 9. Mai ändert der Trägerverein sein populäres Kronen-Logo und modernisiert auch sein visuelles Erscheinungsbild. Ausgangspunkt waren Vorgaben des Bundes und das neue Gütesiegel regio garantie.

Die Gründung des Vereins Schweizer Regionalprodukte im September 2015 war die logische Folge der langjährigen Zusammenarbeit der vier Trägerorganisationen alpinavera, CULINARIUM, «Das Beste der Region» und Pays romand – Pays gourmand. Sie vereinen über 30 Regionalmarken in der ganzen Schweiz. Als gemeinsame Inhaber der Richtlinien für Regionalmarken haben sie diese in den letzten Jahren weiterentwickelt und per 1. Januar 2015 national harmonisiert.

Ziel des Vereins ist eine nationale Führungsrolle beim Thema Regionalprodukte durch die Trägerschaft der nationalen Richtlinien für alle Regionalmarken sowie für das Gütezeichen regio.garantie.

Alle Produkte und Publikationen werden neu mit dem Gütesiegel regio.garantie gekennzeichnet. Für die Kennzeichnung der Produkte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2019.

Die Detailbestimmungen zur Anwendung in der Praxis finden Sie in Form eines neuen Reglements auf www.culinarium.ch unter der Rubrik "PARTNER"